Rechtsprechung
BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 2123/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Widerruf der Einberufung eines Reserveoffiziers wegen Parteiaktivitäten zugunsten der "Republikaner"
- Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Zuständigkeit für die Feststellung und Würdigung von Tatsachen und die Anwendung einfach-rechtlicher Vorschriften; Ermessensentscheidung des Kreiswehrersatzamtes bei der Ausplanung des Beschwerdeführers aus der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Ausplanung eines Angehörigen einer rechtsradikalen Partei aus der Mobilmachungsreserve - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 29.10.2002 - 4 E 4325/99
- BVerwG, 27.02.2003 - 6 PKH 3.03
- BVerwG, 17.09.2003 - 6 C 4.03
- BVerwG, 07.01.2004 - 6 C 4.03
- BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 2123/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 211 (Ls.)
- NVwZ-RR 2004, 862
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 2123/03
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 2123/03
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 2123/03
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 2123/03
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ). - BVerwG, 17.09.2003 - 6 C 4.03
Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Einberufungsbescheid; Begründung; …
Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 2123/03
gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2003 - 6 C 4.03 -,. - VG Gießen, 29.10.2002 - 4 E 4325/99
Widerruf eines Einberufungsbescheides - Rechtsverletzung
Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 2123/03
b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 29. Oktober 2002 - 4 E 4325/99 -,.